Leistungen

Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine juristische Person (eingetragene Firma oder eingetragener Verein)

Informationen:

Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vorführung bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV vorliegt oder aktuell eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt wurde.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

für eingetragene Firmen oder eingetragene Vereine:

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
  • ggf. Fahrzeug
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Verzollungsnachweis
  • Registerauszug (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Pass des Unterschriftsberechtigten
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Soweit Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für das Fahrzeug erforderlich werden, kann sich die Gebühr bis auf ca. 500,- € erhöhen.

für GbR oder BGB-Gesellschaft:

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • ausländische Kennzeichen wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • ggf. Fahrzeug
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original
  • Verzollungsnachweis
  • Gesellschaftervertrag
  • Antrag auf Zulassung auf eine GbR
  • Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
  • Bestätigung, wer die zulassungsrechtlich verantwortliche Person werden soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
  • Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
  • Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • ggf. Wunschkennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.

Angeboten von der Servicestelle

441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Telefon:

0 45 31 / 89 02 10

Fax:

0 45 31 / 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html

Öffnungszeiten:

Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.

Öffentliche Verkehrsmittel:

mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp",
von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg
Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)

Parkmöglichkeiten:

direkt vor dem Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Frau Hauschild-Wegener

Telefon:

0 45 31 - 89 02 10

Fax:

0 45 31 - 160 19 63

Email:

zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/strassenverkehrsangelegenheiten/index.html