Leistungen

Gewässerverunreinigungen

Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern - Gewässeraufsicht

Informationen:

Die Wasserbehörden sind als Garant verpflichtet, darauf zu achten, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer unterbleibt. Der Fachdienst Wasserwirtschaft nimmt die Gewässeraufsicht als untere Wasserbehörde unter Anderem durch folgende Aufgaben wahr:

  • Kontrolle der Kläranlagen
  • Sicherung der Vorflut
  • Überprüfung und Verfolgung von Gewässerverunreinigungen


Rechtsgrundlagen
§ 107 Landeswassergesetz (LWG)
§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt
Übersichtskarte über die Zuständigkeiten

Angeboten von

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html