Leistungen

Hauskläranlagen

wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigten Abwasser aus Hauskläranlagen (HKA)

Informationen:

In Stormarn entsorgen ca. 3 % der Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über Hauskläranlagen auch Kleinkläranlagen genannt. Im Allgemeinen handelt es sich um Grundstücke in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind in diesen Fällen für die Herstellung, Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der Hauskläranlagen verantwortlich.

Rechtsgrundlagen
§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt
Übersichtskarte über die Zuständigkeiten

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können dem Antrag für die Einleitung von gereinigtem Abwasser entnommen werden.

Vordrucke
Erlaubnisantrag Kleinkläranlage

Gebühren:

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Angeboten von

Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/wasserwirtschaft/index.html