Für den Bau von Erdwärmesonden ist ein Antrag auf Erlaubnis zur Gewinnung von Erdwärme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Der Bau von flachgründigen Erdwärmekollektoren ist lediglich mit einer Frist von einem Monat anzeigepflichtig, wenn zu erwarten ist, dass Grundwasser erschlossen wird. Die untere Wasserbehörde kann daraufhin Auflagen zum Schutz des Grundwassers anordnen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Begriff:
Erdwärme / Geothermie