Zum Schutz des Grundwassers sowie zur Sicherung und Verbesserung seiner Bewirtschaftung erhebt das Land Schleswig-Holstein für die Entnahme von Grundwasser eine Grundwasserentnahmeabgabe. Diese Abgabe wird jedoch nicht erhoben für erlaubnisfreie Entnahmen wie z.B. die Trinkwasserversorgung eines Einfamilienhauses oder für die Gartenbewässerung.
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