Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser stellt einen Benutzungstatbestand dar und ist daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn über eine kurze Bauzeit und nur in einer geringfügigen Mengen Grundwasser entnommen werden soll. Dabei darf allerdings von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Zur entsprechenden Klärung ist daher grundsätzlich ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Ansprechpartner/innen für Grundwasserbenutzungen