Leistungen

Grundwasserabsenkungen (z.B. bei Baumaßnahmen)

Informationen:

Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser stellt einen Benutzungstatbestand dar und ist daher grundsätzlich erlaubnispflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn über eine kurze Bauzeit und nur in einer geringfügigen Mengen Grundwasser entnommen werden soll. Dabei darf allerdings von der Entnahme keine nachteilige Auswirkung für das Grundwasser ausgehen. Zur entsprechenden Klärung ist daher grundsätzlich ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwasserentnahme bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Ansprechpartner/innen für Grundwasserbenutzungen

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Angeboten von

Fachdienst 43 - Wasserwirtschaft
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/wasserwirtschaft/index.html