Adressänderung aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel für eine juristische Person (eingetragene Firma, eingetragener Verein)
Informationen:
Seit dem 01.01.2015 können bei einem Umzug innerhalb Deutschlands die Kennzeichen übernommen werden. Dies gilt nur für zugelassene Fahrzeuge und wenn keine Änderung des Halters / der Halterin vorliegt.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
für eingetragene Firmen und eingetragene Vereine:
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bericht über die Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug
Gewerbeanmeldung aus dem Kreis Stormarn
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
für GbR oder BGB-Gesellschaften:
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
Gewerbeanmeldung aller Gesellschafter
Ausweise oder Pässe aller Gesellschafter (im Original oder als gut lesbare Kopie)
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.
Angeboten von der Servicestelle
441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe