Import Zulassung eines Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Staat für eine natürliche Person (Privatperson)
Informationen:
Bei Fahrzeugen, die bereits im Ausland zugelassen sind oder waren, ist grundsätzlich die Vorführung bei der Zulassungsbehörde erforderlich. Eine Vorführung ist nicht erforderlich, wenn für das Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV vorliegt oder aktuell eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO durchgeführt wurde.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
ausländische Fahrzeugdokumente
ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (ggf. auch gültige Sicherheitsprüfung)
ggf. Fahrzeug
Kaufvertrag oder Rechnung im Original
Verzollungsnachweis
Personalausweis (ohne Meldebescheinigung) oder Pass in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Versicherungsbestätigung durch EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung = 7stelliger Code)
link=SEPA-Lastschriftmandat|
ggf. Wunschkennzeichen
Bei Zulassung durch eine dritte Person ist eine schriftliche Zulassungsvollmacht erforderlich. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen.$
Soweit Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO für das Fahrzeug erforderlich werden, kann sich die Gebühr bis auf ca. 500,- € erhöhen.
Angeboten von der Servicestelle
441 Zulassungsbehörde
Gebäude: G , EG
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe
Aktuell keine Öffnungszeiten. Bitte wenden Sie sich an die o.g. Kontaktperson.
Öffentliche Verkehrsmittel:
mit Buslinie 8110 (Bahnhof Bad Oldesloe - Bahnhof Ahrensburg) zur Haltestelle "Sandkamp", von dort etwa 12-13 Minuten Fußweg Der Bus fährt stündlich vom Bahnhof Bad Oldesloe (weitere Info unter www.hvv.de)
Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Fachdienst 44 - Straßenverkehrsangelegenheiten
Rögen 36-38 , 23843 Bad Oldesloe