In der "Verwaltungsvorschrift über die öffentliche Beflaggung" ist festgelegt, warum an welchem Tag welche Flaggen vor den Gebäuden des Landes, der Kreise, Gemeinden und Ämter gesetzt werden.
Tag - Grund der Beflaggung
27. Januar Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus, halbmast
08. März internationaler Frauentag
24. April Gedenktag der Bombenopfer von Bad Oldesloe vom 24. April 1945, halbmast
01. Mai Tag der Arbeit
08. Mai Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa
09. Mai Europatag
23. Mai Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
17. Juni Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953
20. Juni Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung
20. Juli Jahrestag des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus (Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944)
jeweils letzter Donnerstag im September Weltschifffahrtstag
03. Oktober Tag der Deutschen Einheit
zweiter Sonntag vor dem 1. Advent Volkstrauertag, halbmast
Außerdem:
Tag der Wahl zum
- Deutschen Bundestag
- zum Europäischen Parlament
- der Landtagswahl
- der Gemeinde- und Kreiswahl
Angeboten von
Landesregierung Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 104 , 24105 Kiel
Leitung:
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein