Leistungen

Landesblindengeld

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.

Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Zivilblinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen und wird auf Antrag gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats.

Was sollte ich noch wissen?

Neben dem Landesblindengeld können Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Beide Leistungen dienen demselben Zweck, wobei das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe ist. Im Gegensatz zum Landesblindengeld setzt die Zahlung der Blindenhilfe aber voraus, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Landesblindengeld wird vorrangig geleistet und auf einen bestehenden Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe angerechnet.

Für Kriegsblinde (Kriegsopfer) gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

320 Geschäftszimmer Sonstige soziale Leistungen
Gebäude: A , EG , Raum: A 26
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Ellen Schütz

Telefon:

0 45 31 - 160 16 27

Fax:

0 45 31 - 160 15 96

Email:

e.schuetz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales/leistungen.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Torge Willhoeft

Telefon:

0 45 31 - 160 13 88

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

t.willhoeft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/soziales-und-gesundheit/hilfe-zur-pflege/index.html