Leistungen

Abgrabungen und Aufschüttungen

Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- oder Abspülungen oder das Auffüllen von Bodenvertiefungen sowie Erstellung von Teichen

Informationen:

Eine Genehmigung ist für die o. g. Abgrabungen und Aufschüttungen erforderlich, wenn die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30 m³ beträgt. Für die vorgenommenen Abgrabungen bzw. Aufschüttungen ist in der Regel ein entspre-chender Ausgleich zu erbringen.

Karte der Zuständigkeiten in der unteren Naturschutzbehörde, Stand 11/2023

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Angaben über
    • den Standort (Gemarkung, Flur, Flurstück)
    • Größe der betroffenen Fläche
    • Zweck der Abgrabung/Aufschüttung/Gewässeranlage
    • die derzeitige Nutzung
    • die geplante Nutzung und Gestaltung
    • Aufschüttungsmaterial/Bodenaushub (Art, Beschaffenheit, Menge, Aufschüttungshöhe/Abgrabungstiefe, Herkunft/Verwendung)
    • die Eigentumsverhältnisse, ggf. schriftliche Einverständniserklärung
    • die voraussichtliche Zeitdauer der geplanten Maßnahme
    • den Ausgleich des Eingriffs
  • Lageplan mit vorhandener Vegetation (Bäume, Knicks, Kleingewässer etc.)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (besonders umfangreiche Vorhaben)
  • Chemische Bodenanalysen (Vorhaben >500 m³)
  • ggf. Schnittzeichnungen

Gebühren:

nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert

Angeboten von

Fachdienst 55 - Naturschutz
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Janine Klann

Telefon:

0 45 31 - 160 18 18

Fax:

0 45 31 - 8 47 34

Email:

naturschutz@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau-umwelt-und-verkehr/naturschutz.html