Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Im Wasserrecht ist deshalb generell für alle Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis- bzw. Bewilligungserfordernis verankert.
Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und Naturhaushalt
Übersichts- und Lagepläne einschließlich Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung des Vorhabens für den Wasserhaushalt, für das Wohl der Allgemeinheit und für andere Schutzgüter.
Gebühren:
Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro
Angeboten von
Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe