Leistungen

Abwasserbehandlung (zentral) von Schmutz- und Regenwasser

Wasserrechtliche Verfahren – Plangenehmigung – für die Herstellung von Kläranlagen und Anlagen zur Regenwasserbehandlung, Rückhaltung, Klärung (Kläranlagen, Regenwasserrückhaltebecken und Regenwasserklärbecken)

Informationen:

Häusliches, gewerbliches und industrielles Abwasser muss vor der Einleitung in Gewässer soweit gereinigt werden, dass es für den Naturhaushalt unschädlich ist. Um dies zu erreichen, ist das Abwasser durch Kläranlagen zu leiten, die so ausgestattet sind, dass das gereinigte Abwasser bei der Einleitung eine bestimmte Qualität sicher einhält.

Auch Regenwasserabflüsse können sich hinsichtlich der Ablaufmenge und der Wasserqualität schädlich auf die Gewässer und das Grundwasser auswirken. Die Qualität ist in Abhängigkeit von der Nutzung des Einzugsgebietes einer Einleitungsstelle in drei Kategorien eingeteilt. Je nach Verschmutzungsgrad (Kategoriezuordnung) sind vor der Einleitung in Gewässer Regenwasserklärbecken anzuordnen. Bei Gewässern mit zu geringer Leistungsfähigkeit sind auch Regenwasserrückhaltebecken erforderlich. Der Bau und Betrieb dieser Anlagen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Rechtsgrundlagen

  • § 52 Landeswassergesetz (LWG)
  • § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Auskunft erteilt
Übersichtskarte über die Zuständigkeiten

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

  • Beschreibung der Entstehung des Abwassers, des Einzugsgebietes und der Qualität
  • Rechnerische Bemessung der Anlagen
  • Darstellung in Plänen und Zeichnungen
  • Betriebsbeschreibung
  • Zuordnung zu einer Gewässereinleitung
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit des Einleitungsgewässers
  • Grundstücksbezeichnung und Eigentumsverhältnisse
  • Beschreibung der Auswirkungen auf den Wasser- und Naturhaushalt Übersichts- und Lagepläne

Der Umfang der Antragsunterlagen ist abhängig von der Bedeutung der Gewässerbenutzung, für den Wasserhaushalt und für andere Schutzgüter.

Gebühren:

Höhe nach Verwaltungsaufwand und Wirtschaftswert des Vorhabens
Gebührenrahmen: 50 - 10.000 Euro

Angeboten von

Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Tobias Krumbeck

Telefon:

0 45 31 - 160 16 05

Email:

wasserwirtschaft@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/index.html