Wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gereinigten Abwasser aus Kleinkläranlagen (KKA)
Informationen:
In Stormarn entsorgen ca. 3 % der Bevölkerung ihr häusliches Schmutzwasser über Kleinkläranlagen, auch Hauskläranlagen genannt. Im Allgemeinen handelt es sich um Grundstücke in Außenbereichen der Gemeinden und Städte, wo der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten für die Grundstückseigentümer verursachen würde. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke sind in diesen Fällen für die Herstellung, Nachrüstung und den sachgemäßen Betrieb der Hauskläranlagen verantwortlich.