die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe/n auszuüben,
die Waffe/n innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums zu führen,
die Waffe/n z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (geladen) sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte:
Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde, Bedürfnis (Ausnahme: Bei Erben wird keine Sachkunde- und kein Bedürfnisnachweis gefordert, wenn die Waffenbesitzkarte binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft beantragt wird.).
Der Nachweis der abgelegten Sachkundeprüfung und der Bedürfnisnachweis (z.B. Sportschützen-Bescheinigung) sind dem Antrag beizufügen. Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden von der Waffenbehörde überprüft.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang an der Vorderseite des Gebäudes, Aufzug im Gebäude