Die Stiftungsaufsicht übt die Rechtsaufsicht über Stiftungen bürgerlichen Rechts aus. Sie stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen, dem Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Darüber hinaus nimmt sie eine Beratungsfunktion für die Stiftungen wahr.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftungsaufsicht über die im Kreis Stormarn ansässigen rechtsfähigen Stiftungen des Bürgerlichen Rechts des Kreises Stormarn ist der Landrat.
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber
Parkmöglichkeiten:
20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen
Hinweise für Behinderte:
Barrierefreier Zugang, Aufzug im Gebäude
Des folgenden Anbieters:
Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunales
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe