Nutzung und Schutz des Grundwassers in Wasserschutzgebieten:
Genehmigungen für Umbruch oder Veränderungen von Dauergrünland, Einrichtung oder Änderung von Kleingartenanlagen oder Erwerbsgartenbaubetrieben.
Überwachungen der Düngungszeiträume (Sperrfristen für Gülle, Festmist, mineralischen Dünger).