Leistungen

Kommunalaufsicht

Leistungsbeschreibung

Aufgaben der Kommunalaufsicht sind, die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände zu beraten und zu unterstützen sowie die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise oder Zweckverbände, die über eine Beratung hinausgehen, kann die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ergreifen.
In Fragen der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns darf sie nicht tätig werden.
Die Kommunalaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den bundesrechtlich normierten gerichtlichen Rechtsschutz und dient nicht dazu, individuelle Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen die Behörden durchzusetzen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
    • der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.
       
  • An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
    • in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
    • bestimmter Zweckverbände geht.

Rechtsgrundlage

  • §§ 120 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO,
  • §§ 59 ff. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO),
  • § 19 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
  • § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ).

Teaser

Die Kommunalaufsicht ist die Rechtsaufsicht über Kommunen. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

801 Kommunalaufsicht
Gebäude: A , 2.OG , Raum: A 233
Mommsenstr. 13 , 23843 Bad Oldesloe

Kontaktperson:

Larissa Bebensee

Telefon:

0 45 31 - 160 12 46

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 46

Email:

kommunalaufsicht@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/stabsbereiche/steuerung-und-kommunales/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang, Fahrstuhl vorhanden

Des folgenden Anbieters:

Stabsbereich 80 - Steuerung und Kommunales
Mommsenstraße 13 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Larissa Bebensee

Telefon:

0 45 31 - 160 12 46

Fax:

0 45 31 - 160 77 12 46

Email:

l.bebensee@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/stabsbereiche/steuerung-und-kommunales/index.html