Leistungen

Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen

Leistungsbeschreibung

Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arznei, Verband- und Hilfsmitteln befreit (Ausnahme Fahrtkosten).

Darüber hinaus gehende Zuzahlungen und Eigenanteile bei Leistungen der Krankenhilfe bzw. –versicherung von Pflegekindern in Vollzeitpflege werden grundsätzlich vom öffentlichen Jugendhilfeträger übernommen. Diese Kosten sind jedoch bereits mit den monatlichen Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe und den monatlichen Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe abgegolten. Die betrifft z.B. Zuzahlungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Medikamente, Fahrtkosten oder kieferorthopädische Leistungen.

Nur nach Art und Umfang außerordentliche Eigenanteile und Zuzahlungen können im Einzelfall zusätzlich erstattet werden. Es können jedoch nicht für alle medizinischen Leistungen die Kosten übernommen werden. Bestimmte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft vor allem Maßnahmen, die medizinisch nicht erforderlich sind oder eher kosmetische Gesichtspunkte erfüllen. Solche Maßnahmen fallen nicht unter die Krankenhilfe.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis über Art und Umfang der Kosten

Teaser

Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Jugendamt unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

213 Adoption und Pflegekinderdienst
Gebäude: D , 1.OG , Raum: D 131
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt nebenan

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Manuela Kloke

Telefon

0 45 31  -  160  14 42

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

m.kloke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Martina Möller

Telefon

0 45 31 -  160  15 23

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

m.moeller@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Kerstin Brötzmann

Telefon

0 45 31 -  160  13 83

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

k.broetzmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Gesa Möller-Welge

Telefon

0 45 31 -  160  12 58

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

g.moeller-welge@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Iris Lucas

Telefon

0 45 31 -  160  35 41

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

i.lucas@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Christian Watermeyer

Telefon

0 45 31 -  160  11 53

Fax

0 45 31 -  160  16 24

Email

c.watermeyer@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 21 - Soziale Dienste
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sabine Schmidt

Telefon:

0 45 31 - 160 15 39

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Email:

s.schmidt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html