Leistungen

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Leistungsbeschreibung

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

  • Alter des Kindes
  • Entwicklungsstand Ihres Kindes
  • Bindungen Ihres Kindes
  • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis 
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

  • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
  • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
  • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
  • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
  • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
     

Voraussetzungen

  • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
  • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
  • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
     

Teaser

Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

210 Geschäftszimmer Soziale Dienste
Gebäude: D , 1.OG , Raum: D 101
Mommsenstr. 11 , 23843 Bad Oldesloe

Telefon:

0 45 31 - 160 13 32

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen links vom Gebäude

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang über die Rampe an der Treppe, Aufzug im Gebäude

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

Corinna Schmolke

Telefon

04531 -  160  1332

Fax

04531 -  160  1624

Email

c.schmolke@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 21 - Soziale Dienste
Mommsenstraße 11 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Sabine Schmidt

Telefon:

0 45 31 - 160 15 39

Fax:

0 45 31 - 160 16 24

Email:

s.schmidt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html