Leistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
  1. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und 7 genannten Voraussetzungen erfüllen,
  1. über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  1. wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
  2. nach § 25 Abs. 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder
  3. nach §25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
  1. eine Duldung nach § 60 a des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  2. die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  3. Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 6 genannten Personen sind, ohne daß sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
  4. einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a des Asylgesetzes stellen.
    Nach § 3 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sogenannte Grundleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden Ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin sind nach § 4 AsylbLG Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt zu gewähren. Weiterhin können „sonstige Leistungen" nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.

Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 AsylbLG ist nach § 2 AsylbLG das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) auf diejenigen leistungsberechtigten Personen entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet  aufhalten und die Dauer des Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder,
  • wenn Sie in den Landesunterkünften in Neumünster untergekommen sind, an das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Erstaufnahemeinrichtungen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Teaser

Informationen darüber, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragt werden können.

Zuständige Stellen in der Region

Angeboten von der Servicestelle

631 Ausländerbehörde
Gebäude: H
Mommsenstr. 12 , 23843 Bad Oldesloe

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bahnhof und ZOB liegen direkt gegenüber

Parkmöglichkeiten:

20 Besucherparkplätze vor dem Gebäude B Mommsenstr. 13, weitere Parkplätze in den Seitenstraßen

Hinweise für Behinderte:

Barrierefreier Zugang

Durch die Sacharbeiter:

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) <br> Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 92

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Heklau

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten R -Sh: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  13 77

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.heklau@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau S.Böhm

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse, Asylverfahren (Gestattungen), EU-Staatsangehörige, (A - Kg)

Telefon

0 45 31 -  160  18 21

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wefels

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  10 50

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Wisner

Zuständigkeit

Niederlassungserlaubnisse Kh - Z, Asylverfahren (Gestattungen) Kh - Z, EU-Staatsangehörige Kh - Z

Telefon

0 45 31 -  160  16 50

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.wisner@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bock

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Sq - Z: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

04531 -  160  17 75

Fax

04531 -  160  12 11

Email

d.bock@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

NN

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  10 93

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31 -  160  11 36

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einladung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein, Standesamtsaufsicht Widerspruchs- und Klageverfahren A-K Vorbeglaubigungen und Apostille

Telefon

0 45 31 -  160  12 29

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Sachbearbeiter/-In

N.N.

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Hp - Ko: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Schütt

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement A - Kar, Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  11 23

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

n.schuett@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Sprave

Zuständigkeit

Einbürgerungen (A - J), Visa (A - J) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  15 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

b.sprave@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Bojens

Zuständigkeit

Rückkehrmanagement Kas - Z: Beratung von Ausreisepflichtigen (Duldung), Arbeitserlaubnis für geduldete Ausländer/Innen, Ausbildungsduldung

Telefon

0 45 31 -  160  16 54

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

t.bojens@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Engelmann

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten E - Ho: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  15 97

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

t.engelmann@kreis-stormarn,de

Sachbearbeiter/-In

Frau Ramm, Frau Fleischhauer

Zuständigkeit

Terminvereinbarung Servicepoint

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31 -  160 12 11  

Email

termine-abh@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Rettieck-Süfke

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Kp - Mt: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31  -  160  16 17

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

c.rettieck-suefke@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Lenz

Zuständigkeit

Einbürgerungen (K - Z), Visa (K - Z) Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Visa zur Familienzusammenführung und Visa für Daueraufenthalte / längerfristige Aufenthalte Staatsangehörigkeitsfeststellungen

Telefon

0 45 31 -  160  13 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de; visa@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Martinius

Zuständigkeit

EU-Staatsangehörige / Registratur

Telefon

0 45 31 -  160  18 31

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

s.martinius@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau N.Böhm

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Mu - Q: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  18 22

Fax

0 45 31  -  160  12 11

Email

n.boehm@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Herr Kohlmann

Zuständigkeit

Ausländerrecht allgemein Widerspruchs- und Klageverfahren L-Z

Telefon

0 45 31 -  160  18 04

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

d.kohlmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Hoffmann

Zuständigkeit

Verpflichtungserklärungen, Registratur Einladung- und Verpflichtungserklärungen

Telefon

0 45 31  -  160  15 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

y.hoffmann@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Klahn

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten A (ohne Al) + Si – Sp: - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  12 27

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

a.klahn@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Bendig

Zuständigkeit

Terminvergabe für Einbürgerungsanträge Einbürgerungen EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Türkei und Schweiz

Telefon

0 45 31 -  160  16 44

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

einbuergerung@kreis-stormarn.de

Sachbearbeiter/-In

Frau Boche

Zuständigkeit

Individuelle Ausländerangelegenheiten Al:<br> - befristete Aufenthaltserlaubnis (u. a. Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe, humanitäre Gründe etc.), - Reiseausweise (z. B. für Ausländer, Flüchtlinge, Staatenlose etc.), - Auflagenänderung (z. B. Arbeitgeberwechsel etc.), - Streichung bzw. Änderung der Wohnsitzauflage nach § 12 a AufenthG, - Aufenthaltskarte für Angehörige von EU-Staatsangehörigen, - Visum (national), - Verpflichtung zum Integrationskurs

Telefon

0 45 31 -  160  11 11

Fax

0 45 31 -  160  12 11

Email

l.boche@kreis-stormarn.de

Des folgenden Anbieters:

Fachdienst 63 - Ausländerbehörde
Mommsenstraße 12 , 23843 Bad Oldesloe

Leitung:

Carsten Frerichmann-Brandt

Telefon:

0 45 31 - 160 18 20

Fax:

0 45 31 - 160 12 11

Email:

c.frerichmann-brandt@kreis-stormarn.de

Internet-Adresse:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/auslaenderbehoerde/index.html