28.07.2003

NATURA 2000 - Nachmeldungen von FFH - Gebieten

Die Europäische Gemeinschaft hat im Jahre 1992 Richtlinien zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien (FFH-Richtlinien ) genannt, herausgegeben, die u.a. die Errichtung von Schutzgebieten vorsehen. Diese Gebiete bilden zusammen mit den auszuweisenden Vogelschutzgebieten das zusammenhängende, ökologische Netz Natura 2000.

Die Gebietsauswahl in Form eines Kurzgutachtens mit den jeweiligen Gebietskarten sind bei den Städten, Ämtern, amtsfreien Gemeinden und der Kreisverwaltung den Betroffenen zur Einsichtnahme zugänglich zu machen, teilte Landrat Klaus Plöger der Presse mit.

Bis zum 16.Oktober 2003 kann jedermann Stellungnahmen zu den Gebietsvorschlägen abgeben , die dann vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft ausgewertet werden.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.natura2000-sh.de zu finden.

Bei der Kreisverwaltung Stormarn sind die Unterlagen bei den Mitarbeitern des Fachdienstes Naturschutz oder beim Fachdienstleiter Helmut Kaup (Tel. 04531/160256) in den Geschäftszeiten oder nach Absprache einzusehen.

Neben den bereits unter Schutz gestellten 15 Naturschutzgebieten des Kreises Stormarn (Hahnheide bis Ammersbek-Niederung ) sind z.B. der gesamte Trave- und Alsterlauf, das Sieker Moor, der Großensee, Mönchteich, Stenzer Teich usw. ausgewählt und zur Benennung als FFH-Gebiet vorgesehen.