23.10.2003

Ausbau der Kreisstraße 20 in Ahrensburg zwischen dem Ortsteil Ahrensfelde und dem Ostring fertiggestellt

Die o. a. Maßnahme haben heute Landrat Klaus Plöger, Bürgermeisterin Ursula Pepper und die Vorsitzende des Kreisverkehrsausschusses Sigrid Kuhlwein offiziell eingeweiht und für den Verkehr freigegeben.

Bereits in den Jahren 1978 und 1979 wurde die K 20 in der Ortsdurchfahrt Ahrensfelde ausgebaut. Das Reststück der K 20 zwischen Ahrensfelde und dem damals noch in Planung befindlichen Ostring wurde zurückgestellt, da noch nicht absehbar war, welche Auswirkungen die Planung des Ostrings auf die Linienführung der K 20 haben würde.

Nachdem der Ostring fertiggestellt war, wurde 1986 mit der Planung der Reststrecke der K 20 begonnen. Da sich die Grunderwerbsverhandlungen sehr schwierig gestalteten, wurde die Planung mehrfach überarbeitet. Selbst nach Minimierung der Ausbaustandards und damit einhergehender Reduzierung des Flächenbedarfs auf ein Minimum war der Grunderwerb nur in sehr zähen Verhandlungen, mit erheblichem Zeitaufwand und mit intensiver Unterstützung der Stadt Ahrensburg auf freiwilliger Basis durchzuführen.

Nachdem der Grunderwerb in 2002 im Wesentlichen geregelt war, konnten die Bauarbeiten Anfang 2003 öffentlich ausgeschrieben und anschließend beauftragt werden. Ende Februar 2003 wurde die Baumaßnahme begonnen. Im Oktober 2003 wird sie fertiggestellt.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein 440 m langes Teilstück der K 20, das im Bereich der Fahrbahn einen Vollausbau erhalten hat, d. h., der gesamte Aufbau der alten geplasterten Fahrbahn wurde aufgenommen und in Asphaltbauweise neu hergestellt. Dies war dringend notwendig, da die Unterhaltung der alten Strecke nur mit sehr hohem Kostenaufwand und mäßigem Erfolg möglich war. Unter dem Aspekt der Schulwegsicherung und um eine Lücke im bestehenden Radwegenetz zu schließen, wurde gleichzeitig ein neuer Radweg mit Beleuchtung gebaut. Zur Regulierung der Oberflächenentwässerung wurden neue Gräben und Leitungen und ein Regenwasserbecken erstellt.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung auf 565.000,00 € einschließlich Grunderwerb und Planungskosten. Die Maßnahme wird mit ca. 310.000,00 € aus Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert.