13.11.2003

Jugendhilfeausschuss empfiehlt: Keine Veränderung an den bestehenden Standards im Kindertagesstättenbereich vornehmen!

In seiner Sitzung am 10.11.2003 hat sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises Stormarn ausführlich mit den aktuellen Fragen zum Kindertagesstättengesetz des Landes Schleswig-Holstein befasst. Die seit längerem diskutierten Veränderungen, vor allem die angedachte Aufhebung von bestehenden Standards im Kindertagesstättenbereich, wurden kritisch gesehen.

Der Ausschuss war sich einig, dass in Stormarn die gesetzlich vorgeschriebenen Standards immer schon ( auch unter Kostenaspekten) ein Mindeststandard waren. Eine Unterschreitung des bisher geltenden Standards aber sei nicht geeignet, die gewollten gesellschaftlichen Aufgaben zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten sicherzustellen.

In dieser Frage waren sich die Ausschussmitglieder mit den anwesenden Vertretern des Kreiselternrates für Kindertagesstätten einig. Der Auschuss fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Um dem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag der Kindertagesstätten gerecht zu werden, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss den Städten und Gemeinden im Kreis, keine Veränderungen an den bestehenden Mindeststandards vorzunehmen. Diese Empfehlung basiert auf dem Wissen um die gegenwärtige Auslegung und Anwendung der Mindeststandards im Kreis.