30.01.2003

Das neue Altlastenkataster: Was habe ich als Grundstückseigentümer zu bedenken?

Wie bereits im Juli 2002 angekündigt, erfasst der Kreis Stormarn Altlasten und altlastverdächtige Flächen in einem zentralen Kataster für das gesamte Kreisgebiet. Altlasten sind – vereinfacht gesagt – Grundstücke, in deren Boden Problemstoffe vorhanden sind, welche die Gesundheit oder die Umwelt gefährden. Bei „altlastverdächtigen“ Flächen besteht der Verdacht auf solche Stoffe.

Ziel ist es, alle betroffenen Flächen im Kreis Stormarn zu erfassen und zu bewerten und anschließend in einer laufend zu aktualisierenden zentralen Datei zu speichern, um noch schneller als bisher bei geplanten Nutzungen von Flächen potentielle Gefahren frühzeitig erkennen und ggf. Maßnahmen treffen zu können.

Die Gemeinden können bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen schnell und umfassend auf mögliche Altlastenprobleme im vorgesehenen Gebiet hingewiesen werden und danach entsprechend reagieren. Auch überörtliche Planungen, wie z. B. die Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Bodenschutzgebieten und Straßenplanungen, werden durch das Kataster begünstigt.

Aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen ist der Kreis verpflichtet, die Eigentümer der betroffenen Grundstücke über die Aufnahme ins Kataster zu informieren. In den nächsten Tagen werden daher die Eigentümer der entsprechenden Flächen in Bad Oldesloe und Reinfeld ein Schreiben erhalten, in dem sie auf die Aufnahme ihres Grundstücks in das Verzeichnis aufmerksam gemacht werden. Da noch nicht alle Eigentümer ermittelt sind, werden, um das Verzeichnis für die beiden Städte zu komplettieren, die bisher nicht abschließend erfassten Standorte zur Zeit bearbeitet.
Die Eigentümer dieser Flächen werden entsprechend dem Arbeitsfortschritt bis Ende 2003 unterrichtet.

Der Aufbau des Verzeichnisses ist sehr arbeitsintensiv, so dass die Eigentümer der anderen Städte und Gemeinden im Kreis Stormarn nach und nach informiert werden.

Aus der Eigentümerinformation ergeben sich keinerlei Rechte oder Pflichten für den Adressaten. Es handelt sich hierbei lediglich um ein reines Informationsschreiben.

Da der Kreis gesetzlich zur Aufstellung des Katasters verpflichtet ist, unterbleibt die Aufnahme eines betroffenen Grundstücks in das Kataster nur dann, wenn der Grundstückseigentümer nachweist, dass entgegen der Auffassung des Kreises Stormarn eine Altlast bzw. der Verdacht einer solchen auf seinem Grundstück nicht besteht.

„Die betroffenen Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten über sie bei uns gespeichert sind“, sagt Hans-Gerd Eissing, Leiter des Fachbereiches Umwelt bei der Kreisverwaltung. „Gleichzeitig bieten wir ihnen an, unrichtige Daten löschen zu lassen und – wenn gewünscht – Akteneinsicht in ihre eigene bei uns geführte Akte zu nehmen. Die Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung stehen dabei auch für eine Beratung zur Verfügung.“