31.01.2003

Schiedsverfahren E.ON / Kreis Stormarn

In dem Schiedsverfahren E.ON / Kreis Stormarn hat das Schiedsgericht mit Entscheidung vom 29. Januar 2003 die Klage der E.ON abgewiesen. Die Errichtung des geplanten Biomasse-Kraftwerks auf dem Gelände der MVA Stapelfeld bedarf damit der Zustimmung des Kreises. Das Gericht folgte damit der von den Anwälten des Kreises vorgetragenen Argumentation.

Aus den vertraglichen Vereinbarungen, die im vorliegenden Verfahren von Bedeutung waren, konnte eine Regelung zu der Errichtung eines Biomasse-Kraftwerkes — so das Gericht — nicht entnommen werden. Ein Biomasse-Kraftwerk habe damals keine Rolle gespielt; auch die Anhörung der Zeugen habe nichts anderes ergeben. Der Kreis habe aber sich für jede Art der Erweiterung eine Zustimmung vorbehalten wollen; dies hätten auch die Zeugenaussagen sowie die eingereichten Unterlagen ergeben.

Das Gericht hat daher eine ergänzende Vertragsauslegung vorgenommen und die "planwidrige Regelungslücke" des Vertrages ausgefüllt. Dabei ist der hypothetische Parteiwille herangezogen worden, der mit Hilfe der Zeugenaussagen - für den Kreis Herr Eissing, Leiter des Fachbereiches Umwelt, und Herr Ministerialdirigent Steiner vom Ministerium für Umwelt — ermittelt wurde.

Der Kreis hätte so das Gericht weiter — die Verbrennung von zusätzlichem Material auf dem Gelände der MVA von seiner Zustimmung abhängig machen wollen. Dies sei auch für die E.ON erkennbar gewesen, so dass sie einer solchen vertraglichen Regelung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben hätte zustimmen müssen.

Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts sind Rechtsmittel nicht möglich. Es bleibt also bei dem Erfordernis der Zustimmung des Kreises zur Errichtung eines Biomasse-Kraftwerks auf dem Gelände der MVA. Der Stormarner Kreistag hat bereits auf seiner Sitzung am 28.Mai 2002 mit großer Mehrheit den Bau des Biomasse-Kraftwerks am Standort Stapelfeld abgelehnt.