Energieeinsparung lohnt sich! AGENDA 21-Büro des Kreises berät zu Förderprogrammen
Als Angebot für die Städte, Ämter und Gemeinden sowie für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Stormarn bietet das AGENDA 21-Büro Informationen über Förderprogramme zu Energieeinsparung, erneuerbaren Energien und nachhaltiger Entwicklung an. Ziel ist die verstärkte Umsetzung der förderfähigen Projekte bzw. Investitionen, um eine Verbesserung der Umwelt- und Klimasituation mit positiven regionalen Beschäftigungseffekten zu erreichen.So fördert im Bereich Solarenergie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) die Errichtung von Sonnenkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung ab dem 01.02.2003 mit einem Zuschuß von 125 € (vorher 92 €) je angefangenen m² installierter Bruttokollektorfläche. Der Zuschuß verringert sich ab dem 01.01.2004 auf 110 € je m² , so daß es vorteilhaft ist die Sonnenkollektoranlage noch in diesem Jahr zu errichten. Weitere Informationen und Online-Berechnungen von Solaranlagen finden sich bei www.solarfoerderung.de, dem interaktiven Solarenergie Förderberater.
Speziell für Schulen fördert das BAFA netzgekoppelte Photovoltaikanlagen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 kWp (Programm „Sonne in der Schule“) mit einem Zuschuß von 3000 € .
Wärmedämmaßnahmen an Altbauten gekoppelt mit der Erneuerung der Heizungsanlage werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, www.kfw.de) mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Dafür stehen zwei unterschiedliche Förderprogramme, das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das KfW-CO2-Minderungsprogramm mit unterschiedlichen Zinskonditionen zur Verfügung. Zusätzlich fördert die KfW Photovoltaikanlagen über das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm mit besonders zinsgünstigen Krediten.
Projekte zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 können sowohl bei Vereinen und Verbänden wie auch bei den Städten und Gemeinden, sofern in der betreffenden Stadt / Gemeinde ein Agenda 21-Beschluß des Parlaments vorliegt, mit Zuschüssen gefördert werden. Grundlage hierfür ist die „Richtlinie zur Erarbeitung und Umsetzung von Prozessen und Projekten im Sinne einer lokalen Agenda 21 einschließlich integrierter Schutzkonzepte“ des Landes Schleswig-Holstein.
Die Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte wird nach einer gleichlautenden Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung wird ein Zuschuß bis zu 30 % des zuwendungsfähigen Investitionsvorhabens gewährt, für Vermarktungskonzeptionen sogar bis zu 50 % .
Wilfried Janson vom Agenda 21-Büro (Tel: 04531/160-265) hilft Ihnen bei Fragen zu diesen Förderprogrammen gerne weiter