18.03.2003

Bodenwerte im Kreis Stormarn sind in den letzten 2 Jahren stabil geblieben

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn schreibt die Bodenrichtwerte fort:

Bodenwerte im Kreis Stormarn sind in den letzten 2 Jahren stabil geblieben

Seit rund 40 Jahren ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn Bodenrichtwerte für das ganze Kreisgebiet. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf den individuellen Wohnungsbau, auf Geschosswohnungsbau und auf Gewerbegebiete. In der jüngsten Sitzung hat der Ausschuss unter Vorsitz von Kreisbaudirektor Burkhard von Hennigs die Richtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2002 ermittelt.

Die Arbeitsgrundlage bildeten knapp 5.500 Kaufverträge aus den Jahren 2001 und 2002, die dem Ausschuss zur Verfügung standen. Die Notare sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Grundstückskaufverträge zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bemüht, in vielen Kauffällen zusätzliche Informationen über den Kaufgegenstand von den Kaufparteien zu bekommen, um möglichst viel verwertbares Material zur Verfügung zu haben.

„Jährlich rd. 5.000 telefonische Anfragen nach Bodenrichtwerten dokumentieren, dass in der Bevölkerung ein großes Interesse an unserer Arbeit besteht“, folgert Stefan Leutelt, Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Daher ist sein Wunsch verständlich, dass sowohl Notare als auch angesprochene Kaufparteien es ernst nehmen mögen, den Ausschuss mit möglichst viel Informationsmaterial zu versorgen. „Besonders bedauerlich ist es, dass es immer noch einige wenige Notare gibt, die sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Übersendung von Kaufvertragsabschriften entziehen“, so Leutelt. „Durch das Verhalten einiger Notare werde die Arbeit des Ausschusses merklich erschwert.“

Bei dem Gutachterausschuss handelt es sich um eine selbständige und unabhängige Behörde, die organisatorisch bei der Kreisverwaltung im Fachbereich Bau angesiedelt ist. Der Ausschuss besteht zur Zeit aus 13 ehrenamtlichen Mitgliedern, die in verschiedenen Immobiliensparten tätig sind. Die Mitglieder werden für jeweils 4 Jahre bestellt.

In der nachstehenden Tabelle ist ein Auszug der ermittelten Bodenrichtwerte per 31. Dezember 2002 wiedergegeben. Die Richtwerte beziehen sich auf die angegebene Nutzungsart und gelten für ortsüblich erschlossene Grundstücke bei einer durchschnittlichen Lage. Die angeführten Bezugsgrößen sind zu beachten. Weicht bei einer individuellen Bewertung das Grundstück mindestens in einem Aspekt vom Basisgrundstück ab, das dem Bodenrichtwert zugrunde liegt, wäre der Richtwert in der Regel zu modifizieren. Auskünfte über alle Bodenrichtwerte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Tel.: 04531 / 160 485).

Die neuen Bodenrichtwerte, die auf der Basis unbebauter Grundstücke abgeleitet wurden, zeigen sich überwiegend stabil im Vergleich zu den Werten, die vor 2 Jahren ermittelt wurden. Bei anderen Immobilienarten (z. B. bebaute Einfamilienhausgrundstücke, Eigentumswohnungen) sind die Marktwerte in den zurückliegenden 12 Monaten ca. 10 % zurückgegangen. Mit den Werten bebauter Grundstücke wird sich der Gutachterausschuss ausführlich im Rahmen des nächsten Grundstücksmarktberichtes befassen, der voraussichtlich im März 2004 veröffentlich werden wird.