18.03.2003

Influenza des Geflügels in den Niederlanden: Vogelzug im Frühjahr gefährdet Geflügelhaltung

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass die Ausbrüche von klassischer Geflügelpest in den Niederlanden auch für die Geflügelbestände in Deutschland zu einer Bedrohung werden können. Eine Virusverschleppung aus den betroffenen Regionen über Wildvögel kann nicht ausgeschlossen werden. Der Vogelzug im Frühjahr stellt eine reale Einschleppungsgefahr, insbesondere für Auslaufhaltungen von Hühnern, Enten, Gänsen und Puten, dar.

Es ist daher empfehlenswert, das gefährdete Geflügel möglichst von Wildvögeln fernzuhalten. Geflügelhalter, auch die Klein- und Hobbyhalter sowie die Rassegeflügelzüchter, sollten ihre Tiere wegen des Ansteckungsrisikos zur Zeit des Vogelfluges bis Ende April möglichst in Ställen halten.
Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza, ist eine hochansteckende Krankheit, die in der Regel kurzfristig zum Tode der Vögel führt. Für den Menschen ist die Krankheit völlig ungefährlich.
Für Hühner- und Truthühnerhalter (Puten) besteht im Übrigen nach der Viehverkehrsverordnung seit 2 Jahren Anmeldepflicht beim Kreis. Angemeldet werden muss die Hühner- und Truthühnerhaltung unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie des Standortes, der Nutzungsart und der im Jahresdurchschnitt gehalten Tiere.

Bisher versäumte Anmeldungen können jetzt ausschließlich in schriftlicher Form beim Kreis Stormarn, Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 23840 Bad Oldesloe, nachgeholt werden.