24.03.2003

Osterfeuer - wenn, dann aber auch richtig

Der Fachbereich Umwelt der Kreisverwaltung gibt wichtige Informationen.

Bald ist wieder das Osterwochenende gekommen, an dessen Samstag alljährlich viele Feuer Rauch und Qualm entwickeln. Was aus Umwelt-Sicht nicht unbedingt gut und wünschenswert ist, hat sich dennoch für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises zum gern gesehenem Brauchtum entwickelt. Osterfeuer sind oft ein kaum wegzudenkendes gesellschaftliches Ereignis geworden. Der Fachbereich Umwelt informiert, worauf zu achten ist, damit das fröhliche Ereignis nicht doch zum Ärgernis wird.

- Genauer Ort (Lageplan) und geplanter Umfang der Veranstaltung sollen vom Veranstalter bitte rechtzeitig der zuständigen Ordnungsbehörde bei der Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung schriftlich mitgeteilt werden.

- Es ist eine verantwortliche Person mit Anschrift und Telefon zu benennen.

- Die örtliche Feuerwehr und auch die nächste Polizeidienststelle sollten auf jeden Fall informiert werden.

- Zu Naturschutzgebieten ist ein Mindestabstand von 50m, zu Knicks, Gehölzen, Biotopen und geschützten Landschaftsbestandteilen von 30m, zu allen Gebäuden und Materialien ein ausreichender Brandschutzabstand (Ordnungsbehörde und Feuerwehr informieren gern) einzuhalten.

- Als Brennmaterial dürfen ausschließlich naturbelassene und unbehandelte Hölzer verwendet werden. Als Brennhilfen kommen nur kleine Mengen Papier und Pappe oder handelsübliche Feueranzünder in Betracht.
Die Verwendung anderer Stoffe im Feuer (z.B. Kunststoffe, Autoreifen, Öle, Benzin, Sperrmüll, Abfallstoffe jeglicher Art) wird als umweltgefährdene Abfallbeseitigung ord-nungsrechtlich geahndet. Hier drohen den Verursachern erhebliche Bußgelder.

- Zum Schutz von Kleinlebewesen und Gelegen ist das Brennmaterial am Tage des Abbrennens umzuschichten, wenn das Material oder Teile davon im Vorwege länger als drei Tage auf der Fläche bereitgestellt wurden.

- Um eine Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit auszuschließen, sind entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen und möglichst mit der Ordnungsbehörde und Feuerwehr abzustimmen (Brandschutz, Absperrungen, Erste Hilfe etc.)

- Nach der Veranstaltung sind übriggebliebene Reste ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Abbrennfläche ist anschließend mit Boden abzudecken.

Die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden können zur Sicherung des Wohls der Allgemeinheit weitere Auflagen vorsehen oder die Planung auch ablehnen.
Wichtig sind immer die gute und rechtzeitige Planung und Abstimmung !
Werden die oben genannten Vorgaben beachtet, steht einem fröhlichen Osterfeuer im Grundsatz nichts entgegen.
Die Einhaltung der Vorgaben wird auch vom Kreis sorgfältig überwacht, damit die Umwelt keinen Schaden nimmt. Die zuständigen Mitarbeiter beraten gern und würden nur ungern ein Osterfeuer untersagen, weil die o.g. Vorgaben nicht beachtet wurden.

Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ordnungsbehörde, der Feuerwehr sowie beim
Fachbereich Umwelt des Kreises Stormarn:
Herr Gerth, Tel.: 04531-160 /-293,
Herr Jürgensen /-526,
Herr Pott /-143.