15.03.2004

Der 14. März, ein wichtiger Tag für Knicks und Bäume

Langsam kommt der Frühling ins Land und mit ihm auch wieder die „ausgewanderten“ Zugvögel. Diese werden unmittelbar nach ihrem Eintreffen in den hiesigen Gefilden mit dem Nestbau und danach mit der Brut beginnen. Aus diesem Grund gibt es im Landesnaturschutzgesetz für Schleswig-Holstein die Bestimmung, dass nach dem 14. März ein Roden, auf den Stock Setzen oder sonstiges Beseitigen von Bäumen, Knicks oder anderen Gehölzen verboten ist. Dieses Verbot soll dazu beitragen, dass die wichtige Brutzeit für die Vögel ungestört verlaufen kann.

Die Regelung gilt nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für die Privatgärten und öffentlichen Parkanlagen.

Von dem Verbot ausgenommen sind Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Ebenso davon ausgenommen sind Gehölzbeseitigungen, die im Rahmen eines bereits genehmigten Bauvorhabens vorgenommen werden müssen, sofern es sich dabei um nur geringfügigen Gehölzbewuchs handelt. Im Zweifelsfall sollte hier Rücksprache mit der Naturschutzbehörde gehalten werden.

Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf das letztendliche Entfernen von Bäumen, Knicks oder Gehölzen. Das Abschneiden von z.B. überhängenden Ästen, Kronenentlastungsschnitte o.ä. sind hingegen ganzjährig erlaubt. Aus fachlicher Sicht ist es bei den meisten einheimischen Gehölzen sogar sinnvoll, diese Maßnahme in den Sommermonaten zu erledigen. In dieser Zeit erfolgt ein rascher Wundverschluss und auch der Infektionsdruck ist nicht so groß wie in den feucht-kühlen Wintermonaten. Vor einer solchen Maßnahme ist jedoch zu prüfen, ob in dem betroffenen Gehölz nicht doch noch gebrütet wird. Sollte dies der Fall sein, so ist die Maßnahme auf den Zeitraum nach Abschluss der Brut zu verschieben.

„In unserem immer dichter besiedelten Kreis Stormarn sollten wir alle Störungen unserer einheimischen Vogelwelt unterlassen, damit wir uns auch zukünftig an unseren einheimischen Vögeln in der freien Natur erfreuen können“, appelliert Hans-Gerd Eissing, der für Umwelt zuständige Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung, an die Stormarner Bevölkerung.