01.06.2004

Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für die Jahre 2002 und 2003

Durch die Heimgesetz-Novelle vom November 2001 sind die Heimaufsichtsbehörden angehalten, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Struktur des Berichtes ist zwischen den Bundesländern und dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmt.

Aufgrund der Neuerungen im Heimrecht hat der Kreis Stormarn entsprechend reagiert; seit Mitte 2002 ist bei der Heimaufsicht zusätzlich eine Pflegefachkraft beschäftigt, um durch Prüfung und Beratung eine Verbesserung der Pflegequalität in den Einrichtungen zu erreichen. Durch diese Maßnahme und die durch Gesetz nunmehr zulässige und geforderte Zusammenarbeit der Heimaufsicht mit den Kostenträgern (Sozialamt und Pflegekasse) sowie dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist insgesamt eine spürbare Besserung dieser Situation eingetreten, wenngleich insbesondere im Bereich des Pflegeprozesses und hier speziell der Pflegedokumentation noch viel Optimierungsbedarf besteht.

Im Kreis gibt es z.Z. 73 Heime mit 5.228 Plätzen; diese unterteilen sich in 43 Pflegeheime mit 3.132 Plätzen, 2 Tagespflegeeinrichtungen mit 22 Plätzen, 25 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (923 Plätze) sowie 3 Wohnheime mit 1.151 Plätzen (Tendenz: steigend).

In den Jahren 2002 und 2003 wurden 115 Prüfungen durch die Heimaufsicht durchgeführt. Pflegefachliche Belange, Heimverträge, die personelle und hygienische Situation wie auch die Umsetzung der Heimmitwirkungsverordnung (Heim-beirat) wurden dabei besonders in Augenschein genommen. Weiterhin steht die soziale Betreuung der Menschen in den Einrichtungen im Blickpunkt. Oftmals beschränkt sich diese auf ein Mindestmaß, dies gilt vor allen Dingen an Wochenenden. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang dieser Aspekt bei der z. Zt. noch in Diskussion stehenden Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes berücksichtigt wird.

Unabhängig davon wären viele Maßnahmen mit Kreativität und Engagement der Einrichtungsträger auch ohne größeren Kostenaufwand möglich. Einige Heime sind hier auf dem Weg (z. B. Nachtcafé, Spiel und Unter-haltung am Abend, Einbindung ehrenamtlicher Helfer und Helferinnen). Einhergehend zu diesem Bereich wird der Wunsch nach mehr Lebensnormalität in den Einrichtungen lauter; Einrichtungen werden diesem Gesichtspunkt künftig mehr Rechnung tragen müssen (flexible Aufsteh- und Essenszeiten, Bier oder Wein als Genussmittel, Nachtruhe, Besuchsmöglichkeiten,).

Der für die Jahre 2002 und 2003 erstmals erstellte Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht kann auf der Homepage des Kreises Stormarn eingesehen werden.