30.07.2004

Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Stormarn geben aktualisierte Neuauflagen der Kombi-Broschüre „Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung“ und der Broschüre „Geringfügige Beschäftigung“ heraus

Teilzeitarbeit ist Frauenarbeit: Mehr als 80% aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, und unter den geringfügig Beschäftigten liegt der Anteil von Frauen bei mehr als 65 %. Bei den Minijobs hat sich ein regelrechter Beschäftigungsboom entwickelt, die Minijob-Zentrale erfasste zum 1.4.2004 ca. 7,5 Millionen dieser Beschäftigungsverhältnisse.

Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Stormarn und der Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis geben vor diesem Hintergrund und aufgrund rechtlicher und tariflicher Änderungen eine Neuauflage der Broschüren zu Teilzeitarbeit und Minijobs heraus.

Schwerpunkte der aktualisierten Broschüren sind weiterhin Handel, gewerbliche Gebäudereinigung und das Hotel- und Gaststättengewerbe, die den wesentlichen Beschäftigungsbereich für Minijobs ausmachen. Diese Branchen stehen auch im Mittelpunkt der Darstellung und der Beispiele der Broschüre zu Minijobs „Geringfügige Beschäftigung – Informationen über Minijobs bis € 400 im Monat“. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Kombi-Broschüre „Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung - Rechtliche Tipps und Informationen zu Minijobs und Teilzeitrecht“ mit dem Thema Rentenrecht, da die eigenständige Altersversorgung von Frauen zunehmend wichtiger wird.

„Die starke Nachfrage nach der Vorläuferbroschüre macht deutlich, dass der Informationsbedarf zu den gesetzlichen Regelungen der Teilzeitarbeit und den Minijobs weiterhin sehr groß ist“, betont Maren Schmidt, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Stormarn. „Um über die aktuelle Rechtslage (Stand 1.6.2004) umfassend, zuverlässig und allgemeinverständlich zu informieren, geben wir diese Folgeauflagen unserer Broschüren heraus. Vor allem wenden wir uns an Frauen, die in einem Minijob stehen, doch werden auch Männer und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nützliche Informationen erhalten.“ Privathaushalte, die Haushaltshilfen beschäftigen, erhalten Informationen, damit diese Beschäftigungsverhältnisse ordnungsgemäß angemeldet werden können und so aus der Schwarzarbeit geholt werden.

Beide Broschüren sind über die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Stormarn, Maren Schmidt, Tel. 04531/ 160-537, über Christiane Desens, Tel. 04531/ 160-212 oder im Internet bei den Publikationen zum Bereich Gleichstellung/Frauen erhältlich.
Sie können die Broschüren ebenfalls bei einer der Gleichstellungsbeauftragten der Städte, Ämter und Gemeinden erhalten.