06.04.2005

Landhaus in Trittau unter Denkmalschutz

Anfang März 2005 wurde das Landhaus Waldstraße 1 in Trittau vom Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (Kiel) unter Denkmalschutz gestellt. Dies teilte jetzt Stormarns Landrat Klaus Plöger vor der Presse mit.

Das eingeschossige Wohnhaus aus rotem Backstein unter einem Walmdach und das gleichartige Nebengebäude wurden im Jahre 1912 nach einem Entwurf des in Berlin ausbebildeten Architekten Hans Schmidt für seine Mutter und Schwester errichtet. Die Hauptfassade wird bestimmt von symmetrisch angeordneten Fenstern mit Holzläden in von Lisenen eingefassten Mauerwerksflächen. Anklänge an den damaligen Landhausstil, wie er insbesondere von dem damals bekannten Architekten Hermann Muthesius geprägt wurde, sind nicht zu übersehen. Der vom Gartentor ansteigende Fußweg wird am Hangfuß von Linden alleeartig gesäumt und führt auf die eingezogene Eingangsloggia mit zwei kannelierten Säulen zu. Der Architekt nutzte die Hanglage geschickt aus, um demWohnhaus trotz dessen bescheidener Abmessungen das Gepräge eines „Herrenhauses en miniature“ zu geben.

Die Hochbauten und die zugehörige Gartenanlage bilden, wie das Landesamt für Denkmalpflege in der Eintragungsverfügung hervorhebt, ein qualitätvolles und gut erhaltenes Ensemble eines kleinbürgerlich-ländlichen Wohnsitzes im Spannungsfeld von Selbstversorgung und Repräsentationswunsch. In dieser Vollständigkeit und Erhaltungszustand besitzt es in Schleswig-Holstein Seltenheitswert. Das Wohnhaus ist durch die besondere Qualität seiner Architektur aus der bauzeitlichen Durchschnittsproduktion deutlich herausgehoben. Wegen seiner besonderen baukünstlerischen Bedeutung wurde das Ensemble einschließlich der Außenanlagen, die auch städtebauliche Qualität besitzt, in das Denkmalbuch des Landes eingetragen.