23.09.2005

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte geben zwei neue Broschüren heraus

Die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein und die Frauenbeauftragte der Hansestadt Lübeck haben gemeinsam zwei neue Broschüren herausgebracht. Verfasserinnen sind jeweils die Juristinnen Ria Sonntag und Birgit Zich.

Die erste Broschüre beschäftigt sich mit dem Thema „Geringfügige Beschäftigung - Minijobs bis 400 Euro im Monat“, die zweite Broschüre gibt Informationen zu „Sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung“. Seit einigen Jahren geben die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Broschüren zur Geringfügigen Beschäftigung heraus und seit 2003 auch zur Teilzeitarbeit. und geringfügiger Beschäftigung.

Die Minijob-Zentrale, die sämtliche geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hinsichtlich der Sozialabgaben und der Steuerabzüge betreut, verwaltet und erfasst, gab im April 2005 bekannt, dass mehr als 6,5 Millionen Menschen in Minijobs tätig sind, Frauen bilden hiervon die übergroße Mehrheit. Nach wie vor bilden Handel, gewerbliche Gebäudereinigung und das Hotel- und Gaststättengewerbe den wesentlichen Beschäftigungsbereich für Minijobs. Diese Branchen stehen auch im Mittelpunkt der Darstellung der Broschüre zu Minijobs bis 400 Euro im Monat.

Der Informationsbedarf zu den gesetzlichen Regelungen der Minijobs ist weiterhin sehr groß. Um über die aktuelle Rechtslage umfassend, zuverlässig und allgemeinsverständlich zu informieren, geben die Gleichstellungsbeauftragten diese Folgeauflage zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen heraus. Sie wendet sich vor allem an Frauen, die in einem Minijob stehen, doch werden auch Männer und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nützliche Informationen erhalten. Für Privathaushalte, die Haushaltshilfen beschäftigen, werden Informationen gegeben, damit diese Beschäftigungsverhätnisse ordnungsgemäß angemeldet und so aus der Schwarzarbeit geholt werden.

Die Broschüre hat den rechtlichen Stand vom 01.7.2005. Alle gesetzlichen und tariflichen Änderungen sind eingearbeitet worden, insbesondere sind die Auswirkungen der Neuregelung nach dem SGB II, soweit sie Auswirkungen auf Hinzuverdienstmöglichkeiten haben, berücksichtigt worden. Eine Kurzdarstellung zu den 1-Euro-Jobs ist ebenfalls hereingenommen worden.

Weshalb eine Broschüre zur Teilzeitarbeit? Teilzeitarbeit ist nach wie vor Frauenarbeit: Mehr als 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. In der Broschüre stehen daher die arbeitsrechtlichen Regelungen von Teilzeitarbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Hierbei sind die aktuellen Tarifverträge und auch die arbeitsrechtlichen Regelungen nach dem neuesten Stand berücksichtigt worden.

Im Bereich des Sozialrechts wird unter anderem auch auf die Gleitzone von 400,01 Euro bis 800,00 Euro eingegangen, in der die Belastungen für die Beschäftigten verringert worden sind. Hierbei handelt es sich um einen Vergütungsbereich, in dem vor allem Teilzeitarbeitsverhältnisse zu finden sind. Weiterhin sind die neuesten Regelungen im Sozialversicherungsrecht, wie der einseitige Arbeitnehmerzuschlag in der Krankenversicherung und für Kinderlose in der Pflegeversicherung berücksichtigt worden.

Das Kapitel zum Steuerrecht bietet Informationen zu den einzelnen Steuerklassen und der Steuerklassenwahl von Ehegatten. Die Herausgeberinnen hoffen, dass die voll sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit gefördert wird und sich die Rahmenbedingungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Mit dieser Broschüre möchten sie dazu beitragen und nützliche Informationen geben, um sich in der Vielfalt der verschiedenen Vorschriften zurecht zu finden. Die Broschüre hat den rechtlichen Stand vom 01.08.2005.

Die Broschüren zu „Sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit“ und „Geringfügiger Beschäftigung - Minijobs bis 400 Euro“ sind ab sofort bei den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Kreishaus und in den Rathäusern erhältlich.