10.03.2006

Nicht jeder tote Vogel ist verdächtig.

Nicht jeder Kadaver muss dem Kreis mitgeteilt werden.

Die Anrufe bei Polizei, Leitstelle und Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung reißen nicht ab. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei Funden von Vogelkadavern immer sehr besorgt wegen der Vogelgrippe. Der Amtstierarzt des Kreises berichtet, der Kreis Stormarn sei noch frei von Vogelgrippe. Auch die späte und harte Rückkehr des Winters scheint in diesem Jahr die Vogelwelt zu belasten.

Ein gehäuftes Vogelsterben an Rastplätzen von Zugvögeln wurde jedoch im Kreis bisher nirgends beobachtet. Bei den bisher zur Untersuchung eingesandten Vögeln hat sich herausgestellt, dass sie entweder verunfallt waren oder wegen anderer Ursachen verendet sind. Auch die gegenüber der Vogelgrippe so empfindlichen Schwäne waren im Kreis Opfer von Unglücksfällen. So flog ein Schwan in einen Draht am Traveufer. Ein anderer verletzte sich schwer beim Anflug auf ein Schieferdach. Ein dritter flog in eine Hochspannungsleitung. Ein Schwan starb an Altersschwäche und Entkräftung.

Zur Untersuchung auf Vogelgrippe sollten vorwiegend die sogenannten Indikatorvögel gelangen. Verendete Schwäne werden wegen Ihrer Empfindlichkeit gegen Vogelgrippeviren immer untersucht. Dies gilt auch für Wildgänse, die als echte Zugvögel im Kreis rasten und wegen der grossen Fluchtdistanz nur selten verunfallen.

Alle anderen Wassergeflügel, Möwen und Greifvögel sollten nur dann zur Untersuchung gelangen, wenn die Kadaver vermehrt auf begrenztem Areal anfallen, d.h. wenn eine erhöhte Sterblichkeit Verdachtsmomente rechtfertigt. Dies soll verhindern, dass wichtige Untersuchungskapazitäten im Landeslabor Neumünster durch offensichtlich verunfallte oder nicht mehr untersuchungsfähige Kadaver unnötig belegt werden.

Einzelne verendete Wasservögel wie Enten, Bleßhühner (Rallen) aber auch einzelne Bussarde und andere Greife sowie einzelne Fischreiher können wie bisher unter Beachtung von Hygieneregeln entsorgt werden.

In besonders gelagerten Fällen entscheidet zuletzt immer der zuständige Amtstierarzt. Einzelne kleine Singvögel wie z.B. Amseln, Meisen oder Spatzen und andere, die auch auf privaten Grundstücken anfallen, können ohne Weiteres eingegraben oder über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe bisher als unkritisch geltenden, verwilderten Stadttauben.