28.04.2006

Aufstallungspflicht für Geflügel vorläufig bis zum 15. Mai 2006 verlängert

Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel zunächst bis zum 15. Mai 2006 verlängert wurde.

Für die Zeit danach wird der Bundesminister eine weitere Verordnung erlassen, die unter strengen Schutzmaßregeln eventuell auch Freilandhaltungen ermöglicht. Die Amtstierärzte weisen darauf hin, dass eventuell erteilte Ausnahmegenehmigungen durch die vorgeschriebenen Auflagen wie z.B. regelmäßige klinische und serologische Untersuchungen des Geflügels und Bearbeitungsgebühren zu erheblichen Kosten für die betroffenen Geflügelhalter führen dürften.

Näheres werden die Amtstierärzte in der Presse mitteilen, wenn die Bedingungen vom Bundeslandwirtschaftsministerium definitiv festgelegt sind. Antragsformulare für die Freilandhaltung sind aus den genannten Gründen zur Zeit noch nicht erhältlich.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet auch auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter:

www.bmelv.de/cln_045/DE/00-Home/__Homepage__node.html__nnn=true