03.02.2010

Jäger dürfen jetzt ausnahmsweise füttern

WinterfütterungDie Untere Jagdbehörde des Kreises Stormarn teilt mit, dass ab sofort den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet gestattet ist, das Wild artgerecht zu füttern.
Dieses ist sonst ausdrücklich verboten!

Mit der sogenannten „Notzeit für Wildtiere“ reagiert die Untere Jagdbehörde des Kreises Stormarn auf die angespannte Futtersituation der Tiere auf Grund des strengen Winters.

Jetzt können Heu, Stroh, Getreide, Eicheln, Kastanien und Rüben an dafür eingerichteten Stellen gefüttert werden, weil die Tiere aufgrund der dichten Schneedecke und des tief gefrorenen Bodens nicht mehr genügend Nahrung finden.

Erheblich eingeschränkt wird auch die Jagd. An Futterstellen ist im Umkreis von 200 Metern der Abschuss von Schalenwild verboten.

Die Untere Jagdbehörde fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Wildtiere in ihrem Lebensraum nicht unnötig zu beunruhigen. Hunde sollten unbedingt an der Leine geführt werden. Das Recht der Wildfütterung obliegt nur den Jagdausübungsberechtigten und den von ihnen bestimmten Personen.