21.09.2011

Ausschuss beschließt Leitfaden zur Gewerbeflächenentwicklung

Der Wirtschafts-, Planungs- und Bauausschuss des Kreises Stormarn hat auf seiner Sitzung am 07.09.2011 einen Leitfaden zur künftigen Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Stormarn beraten und einstimmig beschlossen.

Anlass für die Entwicklung des Leitfadens sind die gutachterlichen Empfehlungen des „Regionalen Entwicklungskonzeptes in Folge einer festen Fehmarnbeltquerung“ (REK 2010) und der „Gewerbeflächenkonzeption für die Metropolregion Hamburg“ (GEFEK 2011).

Die vorliegenden Gutachten analysieren die Entwicklung der für die Region wichtigen Leitbranchen und zeigen die spezifischen Bedarfe bis zum Jahre 2025 auf. Vor allem im Kernraum der Metropolregion, also auch Stormarn, kann es je nach Branche in den kommenden Jahren, trotz intensiver Bemühungen um die Revitalisierung vorhandener Flächen, zu Engpässen kommen. Die Gutachter: „Es besteht dringender Handlungsbedarf.“ Diesen sah auch der Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr auf der Regionalkonferenz am 30. Mai 2011 in Lübeck zum REK in Folge einer festen Fehmarnbeltquerung.

Stormarn – auf der regionalen Wachstumsachse A 1 direkt betroffen, möchte den Handlungsempfehlungen nachkommen und sich zukunftsorientiert aufstellen. Daher wurde in enger Abstimmung mit der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH ein Leitfaden für Gewerbeflächenentwicklungen aufgestellt. Dieser baut auf den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes auf.

Vorgesehen ist eine dreiteilige Struktur, die die Funktion der einzelnen kommunalen Standorte berücksichtigt. Innerhalb dieser dreiteiligen Struktur werden im Kreis Stormarn unterschieden:

1. Gewerbeflächen in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion (Flächen für den örtlichen Bedarf),
2. Gewerbegebiete in den zentralen Orten und Stadtrandkernen (Gebiete mit regionaler bzw. überörtlicher Bedeutung) und
3. Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen (Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung).

Nach den Ausführungen von WAS-Geschäftsführer Norbert Leinius sind die folgenden vier Standorte als bedeutsame Gewerbegebietsstandorte an der Landesentwicklungsachse A 1 anzusehen:

1. Barsbüttel mit einer Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes
2. Stapelfeld mit einer Erweiterung des vorhandenen interkommunalen Gewerbegebietes Stapelfeld / Braak
3. Hammoor als Standort eines überregional bedeutsamen interkommunalen Gewerbegebietes mit zum Beispiel der Ansiedlung eines Autohofes in einem ersten Schritt und
4. Mönkhagen als interkommunaler Standort gemeinsam mit Stockelsdorf und Lübeck für überregional bedeutsames Gewerbe in Zusammenhang mit der Autobahn 20.

Der Gesamtumfang der notwendigen Flächenentwicklung in Stormarn wird entsprechend der GEFEK-Flächenprognose in einer Größenordnung von mindestens 130 ha zuzüglich ausreichender Handlungsreserven gesehen. Zu berücksichtigen sind zusätzlich Flächen für Firmenansiedlungen, die Hamburg ggf. nicht zur Verfügung stellen kann.

Die Zuständigkeit für die Ausweisung der Gewerbeflächen liegt in der Planungshoheit der Gemeinden. Deshalb sind Angaben zur genauen Lage oder planerische Inhalte der Gewerbegebiete im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung zu ermitteln.

Für die planerische Konkretisierung der genannten vier Standorte ist eine Anpassung der geltenden Regionalplanung erforderlich. Ein rechtsgültig fortgeschriebener Regionalplan für den Planungsraum I ist jedoch zeitnah nicht zu erwarten. Deshalb gibt der Leitfaden des Kreises den Gemeinden die Empfehlung zu prüfen, ob mittels der Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens, eine zeitnahe Ausweisung von Gewerbeflächen an den benannten Standorten erfolgen kann.

Der Leitfaden sieht auch vor, dass seitens der kommunalen Planungsträger konzeptionell darauf zu achten sein wird, dass bei der Entwicklung der Gewerbestandorte qualitative Gesichtspunkte einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung beachtet werden. Hierzu zählen u.a. Maßnahmen des flächensparenden und klimagerechten Städtebaus, der Einsatz regenerativer Energien und eine attraktive Gestaltung der öffentlichen und privaten Flächen.

In der Sitzung wurde die Kreisverwaltung beauftragt, im Zuge einer Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I bzw. ggf. vorgezogener Zielabweichungsverfahren den Leitfaden zur Gewerbeflächenentwicklung Kreis Stormarn 2025 zur Grundlage ihrer regional- und landesplanerischen Beurteilung zu machen.