20.04.2011

Stormarn zählt seine EinwohnerInnen

Zum Stichtag 9. Mai 2011 startet die bundesweite Volks-, Gebäude – und Wohnungszählung.
Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland erstmals eine moderne Form der Volkszählung durchgeführt. Dabei werden nicht wie in 1987 alle Haushalte befragt, sondern lediglich 10 % der Bevölkerung. Die Angaben werden mit bereits vorhandenen Daten aus Verwaltungsregistern, wie beispielsweise dem Melderegister, ergänzt. Für Gebäude und Wohnungen gab es bislang keine flächendeckenden Registerangaben. Diese werden per Post bei den Eigentümerinnen und Eigentümern erfragt.

Im Kreis Stormarn werden ca. 31.000 Personen befragt. Sie wurden vom Statistischen Bundesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Ebenfalls werden die Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sowie alle Haus- und Wohnungseigentümer befragt.

Ziel der Volkszählung ist es festzustellen, wie viele Menschen in Deutschland leben, wo sie wohnen und wie sie arbeiten.

Bei der Haushaltebefragung geht es daher um Fragen wie Alter, Geschlecht und Familienstand genauso wie um die Wohnsituation, Bildung und Berufstätigkeit. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung sind Baujahr, Größe und Ausstattung von Interesse. In Gemeinschaftsunterkünften und Wohnheimen werden nur wenige Informationen abgefragt, aber für die genaue Einwohnerzahl müssen auch deren Bewohner gezählt werden.

Doch woher weiß der Einzelne nun, dass er im Rahmen der Haushaltestichprobe „auserwählt“ wurde? Jeder ausgewählte Haushalt erhält vor der Befragung Post von seinem Erhebungsbeauftragten. Diese Post enthält ein Informationsschreiben, einen Info-Flyer, eine Terminankündigungskarte sowie einen Auszug der Rechtsgrundlagen des Zensus.

Die Erhebungsbeauftragten kommen also nie unangekündigt zur Befragung vorbei und führen auch keine Telefoninterviews durch. Erhebungsbeauftragte haben einen Ausweis, der stets unaufgefordert, zusammen mit dem gültigen Personalausweis, vorzuzeigen ist. Es muss auch niemand in die Wohnung hineingelassen werden. Dank moderner Verfahren kann einfach der Fragebogen entgegengenommen und per Online-Verfahren ausgefüllt werden. Eine weitere Alternative zum persönlichen Interview ist die frankierte, postalische Rücksendung an die Erhebungsstelle.

Für alle Fragen des Bogens besteht nach § 18 des Zensusgesetz 2011 Auskunftspflicht. Einzige Ausnahme ist die Frage zum Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung.

Wird die Auskunft verweigert, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 200 bis 300 Euro. Ein „Freikaufen“ von der Auskunftspflicht durch Zahlung des Zwangsgeldes gibt es nicht, die Pflicht besteht weiter. Bei anhaltender Weigerung folgen höhere Zwangsgelder.

Das Team der Zensus-Erhebungsstelle Stormarn, von links: Janina Weber (Leiterin), Tania Lahann und Renate Schönfeldt
auf dem Foto: Das Team der Zensus-Erhebungsstelle Stormarn, von links: Janina Weber (Leiterin), Tania Lahann und Renate Schönfeldt

Fragen zum Zensus? Dann hilft das dreiköpfige Team der Stormarner Erhebungsstelle weiter.
Sie erreichen die Erhebungsstelle Stormarn, Mommsenstraße 13, Gebäude A Raum A 11, 23843 Bad Oldesloe Mo., Di., Do. + Fr. von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung unter folgender Telefonnummer: 04531-160 und dann die Durchwahlen 105, 150 oder 180. Oder per E-Mail unter zensus2011@kreis-stormarn.de.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 erhalten interessierte Einwohner unter
www.zensus2011.de bzw. www.statistik-nord.de/erhebungen/zensus-2011.