19.06.2014

Masern-Impfschutz beachten!

ImpfungIn Anbetracht der Masernfälle im Nachbarkreis Segeberg sowie des einsetzenden Reiseverkehrs in den bevorstehenden Sommerferien rät das Gesundheitsamt dringend allen Stormarner Bürgerinnen und Bürgern ihren Impfschutz zu überprüfen.

Dies gilt insbesondere für die Masernschutzimpfung, da es sich bei Masern keinesfalls um eine harmlose Kinderkrankheit handelt. In den ersten Wochen des Jahres wurden deutschlandweit bereits über 130 Fälle bekannt, die meisten aus der beliebten Urlaubsregion Bayern.

Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Sie werden beim Sprechen, Niesen und Husten durch Tröpfchen übertragen. Wer Kontakt zu einem Masernkranken hatte - auch unwissentlich - und nicht geschützt ist, erkrankt mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit.

Nach acht bis zehn Tagen kommt es zu grippeähnlichen Symptomen mit Fieber, bellendem Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. In dieser Phase ist der Kranke schon ansteckend. Nach weiteren vier Tagen tritt dann der typische Hautausschlag auf, der meist im Gesicht und hinter den Ohren beginnt.

Masern zeigen häufig schwere Krankheitsverläufe mit Mittelohr- und Lungenentzündung. Die am meisten gefürchtete Komplikation ist jedoch die Entzündung des Gehirns, die bei einem von tausend Erkrankten auftritt und die zu bleibenden Schäden führen oder sogar tödlich enden kann.

Neben sehr kleinen Kindern, die noch nicht geimpft werden können, erkranken vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, die oft nicht oder nur unzureichend geimpft sind. Da es keine spezifische Therapie gibt, ist die rechtzeitige Impfung der einzige Schutz vor dieser Infektionskrankheit!

In Deutschland werden zwei Impfungen gegen Masern (vorzugsweise in Kombination mit der Mumps-, Röteln- und eventuell Windpockenimpfung) ab dem vollendeten elften Lebensmonat empfohlen. Ist die Aufnahme in eine Kita geplant, kann auch schon ab einem Alter von neun Monaten geimpft werden.

Eine vergessene Impfung kann zu jedem Zeitpunkt nachgeholt werden. Wichtig ist, dass jedes Kind bzw. jeder Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zwei Masernimpfungen erhalten hat. Alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und die als Kind nicht bzw. nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist, sollen ebenfalls eine Impfung gegen Masern erhalten. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte in Kitas und Schulen oder im Gesundheitswesen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnde Ärztin / Ihren behandelnden Arzt. Informationen erhalten Sie auch im Gesundheitsamt, Tel.Nr. 04531 160 1282.