16.06.2014

Fahrdienst für Behinderte, Vorstellung der Richtlinie

Bereits seit dem 01.01.1982 bietet der Kreis Stormarn einen Fahrdienst für Behinderte als freiwillige Leistung an.

Dieser Fahrdienst wird bereits von vielen Menschen mit Behinderung genutzt. Eine Auswertung der Nutzungszahlen lassen jedoch vermuten, dass die Richtlinie des Kreises Stormarn über den Fahrdienst für Behinderte nicht allen Betroffenen bekannt ist.

Während viele Nutzer_innen aus den größeren Städten des Kreises den angebotenen Fahrdienst regelmäßig nutzen, sind die Zahlen im ländlichen Bereich eher rückläufig.

Dies möchte der Kreis Stormarn gerne mit dieser Informationsveranstaltung ändern.

Da es bestimmten Gruppen schwer körperbehinderter Bürger_innen auch bei einer behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs nicht möglich ist, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen, bietet der Kreis Stormarn den Fahrdienst für Behinderte seit über 40 Jahren als freiwillige Leistung an.

Teilnahmeberechtigt sind die Behinderten, die wegen der Art oder Schwere der Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Dieses sind vor allem Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, die sich nur mit Hilfe eines Rollstuhles fortbewegen können, sowie andere, die wegen der Schwere der Behinderung diesem Personenkreis gleichzustellen sind. Heimbewohner_innen können den Fahrdienst allerdings nicht nutzen.

Der Fahrdienst steht für Fahrten zur gesellschaftlichen Eingliederung, d.h. für den Besuch von Sport-, Kino-, Theater- und Konzertveranstaltungen, die Teilnahme an Ausflügen, geselligen Treffen, für Verwandtenbesuche und ähnliche Zwecke.

Der Fahrdienst kann wöchentlich (Montag – Sonntag) für eine Fahrt (Hin- und Rückfahrt) bis zu einem Umkreis von 50 km vom Wohnort in Anspruch genommen werden.

Die Beförderung einer Begleitperson ist eingeschlossen, soweit die Notwendigkeit durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird. Die Kosten für den Fahrdienst werden vom Kreis Stormarn getragen. Die Nutzer_innen zahlen eine geringe Selbstbeteiligung in Höhe von z.Zt. 2,56 €.

Die Terminabsprache mit dem Verband ist werktäglich in der Zeit von 9.00 – 16.00 Uhr möglich. Eine reibungslose Durchführung ist nur gewährleistet, wenn die Terminabsprache mindestens 2 Tage vorher erfolgt.

Anträge auf Teilnahme am Fahrdienst für Behinderte sind unter Vorlage entsprechender Nachweise an den Kreis Stormarn, Fachdienst Sonstige Soziale Leistungen, Mewesstr. 22-24, 23843 Bad Oldesloe, zu richten. Von dort wird ein Berechtigungsbescheid erteilt.