Dezentrale Grundstücksentwässerung

Für die Entsorgung von gesammeltem Niederschlagswasser ist zunächst die Gemeinde als Trägerin der Abwasserbeseitigungspflicht zuständig. Hierfür wird das Niederschlagswasser über die Kanalisation gesammelt, ggf. vorbehandelt und anschließend in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser eingeleitet.

Ist diese zentrale Lösung z.B. aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, kann die Gemeinde in Absprache mit der unteren Wasserbehörde die Abwasserbeseitigungspflicht auf die/den Grundstückseigentümer*in übertragen. In diesem Fall ist die/der Grundstückseigentümer*in selbst für den Antrag/die Anzeige, die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen zuständig.

Bitte verwenden Sie für die Anzeige/den Antrag folgende Formulare und reichen Sie diese im Original unterschrieben zusammen mit dem Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein:

Weiterführende Informationen zur Antragstellung Einleitung in das Grundwasser

Informationen, ob ein Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt, erhalten Sie unter www.umweltportal.schleswig-holstein.de

Informationen über einen möglichen Altlastenstandort können Sie über
altlasten@kreis-stormarn.de
abfragen.