Gewässerbenutzung

Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Andererseits ist die Nutzung der Gewässer durch Einzelne zulässig, solange diese Nutzungen im Einklang mit dem Wohl der Allgemeinheit stehen und vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion der Gewässer unterbleiben. Das Wasserrecht sieht deshalb für fast alle Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis vor. 

Dies gilt sowohl für Einleitungen als auch Entnahmen für alle Gewässer, d. h. oberirdische Gewässer und das Grundwasser ungeachtet der Eigentumsrechte.

Die Unterlagen, die zur Erteilung einer Erlaubnis für gesammeltes Niederschlagswasser notwendig sind, sind im Antrag für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aufgeführt.

Ebenso sind für Anlagen in und an Gewässern, z. B. Stege, Brücken und Uferbefestigungen, Genehmigungen erforderlich.
Auch die Herstellung und die Gestaltung von Gewässern stellen Gewässerbenutzungen dar und unterliegen somit wasserrechtlichen Bestimmungen.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes zur Verfügung.

Unter welchen Voraussetzungen keine Erlaubnis bei der dezentralen Gründstücksentwässerung notwendig ist, kann dem Merkblatt "erlaubnisfreie Versickerung" und dem Formular "Anzeige für die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf Einzelgrundstücken" entnommen werden. 

Für weitere Fragen steht Frau Knop-Uellendahl zur Verfügung.