Poolwasser

Die richtige Entsorgung von Abwasser aus Pools und Schwimmbecken wird über das Wasserhaushaltsgesetz eindeutig geregelt. Durch die Benutzung wird das Wasser in seinen Eigenschaften verändert:

  • Es können Sand und Pflanzenreste, Sonnencreme, Schweiß und andere Körperflüssigkeiten in das Wasser gelangen.
  • Zur Pflege des Pools werden oft Chemikalien wie Chlor, Algizide sowie pH-Heber und -Senker eingesetzt.

Das Wasser aus Pools und Schwimmbecken ist damit als Schmutzwasser einzustufen, das über die gemeindliche Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation zu entsorgen ist. Die Abwassergebühren sind dabei über die Befüllung mit Trinkwasser schon entrichtet. Ein Befüllen über einen separaten Gartenwasseranschluss ist daher nicht zulässig.

Das Ablassen/Abpumpen des Poolwassers in den Schmutzwasserkontrollschacht (alternativ ggf. über ein Waschbecken/ sonstigen Abwasserablauf) sollte langsam erfolgen, da ein Pool ein Vielfaches der normalen Abwassermenge fasst und es bei einer Schwallentwässerung schnell zu Problemen mit Rückstau in Leitungen und Pumpenschächten führen kann.

Ist keine Schmutz- oder Mischwasserkanalisation vorhanden, kann eine Versickerung über die belebte Bodenzone (Flächen- oder Muldenversickerung) und in Ausnahmefällen eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mit diesem Formular bei der unteren Wasserbehörde beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass das Wasser keine schädlichen Inhaltsstoffe enthält, was durch eine Kontrollmessung nachzuweisen ist.

Für Kinderplanschbecken, in denen keine Chemikalien eingesetzt werden, entfällt die Antragspflicht. Dieses Abwasser darf direkt über die Rasenfläche versickert bzw. zur Gartenbewässerung verwendet werden.

Filterrückspülwasser darf grundsätzlich nicht versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.