Lexikon
Begriff: Baubeschreibung
Die Baubeschreibung gehört zu den Bauvorlagen, die im Rahmen
einzureichen sind.
Welche Angaben eine Baubeschreibung insbesondere enthalten muss, ist im § 9 Abs. 1 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) festgelegt.
Eine Baubeschreibung kann formlos oder auf Vordruck erfolgen.
Einen nicht amtlich eingeführten Vordruck haben wir für Sie unter
hinterlegt.
Bei gewerblichen Bauvorhaben muss zusätzlich eine Betriebsbeschreibung
mit Beschreibung und Darstellung der Tätigkeiten des Betriebes, der Betriebsabläufe, der Anzahl der Beschäftigten usw. eingereicht werden (vgl. § 9 Abs. 2 Bauvorlagenverordnung). Eine Betriebsbeschreibung kann ebenfalls formlos oder auf Vordruck erfolgen. Einen Vordruck für eine Betriebsbeschreibung haben wir für Sie hinterlegt unter
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