Lexikon
Begriff: Architekt/in
Über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt/in" zu führen, entscheidet die Architektenkammer eines Bundeslandes; ein/e Architekt/in besitzt die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 3 LBO 2009.
Auch ein/e Bauingenieur/in kann sich in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingeneure/innen eines Bundeslandes eintragen lassen. Die Bauvorlageberechtigung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die Homepage der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein finden Sie unter
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