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Der Begriff Einzelhaus ist ein planungsrechtlicher Begriff, der in § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung verwendet wird (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__22.html). Der Begriff Einzelhaus bezeichnet unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten ein freistehendes Gebäude, welches nicht durch Grundstücksgrenzen geteilt ist. Die Darstellungsform des Einzelhauses im Bebauungsplan ergibt sich aus Ziffer 3.1.1 der Anlage zur Planzeichenverordnung, siehe unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/planzv_90/gesamt.pdf Abgrenzungen und weiterführende Informationen siehe unter
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