Lexikon
Begriff: Gebäudeklasse 4
Gebäudeklasse 4 umfasst
Die Grundflächen der Nutzungseinheiten sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht (siehe § 2 Abs. 4 Satz 4 LBO und DIN 277:1987-06).
Die Gesamtzahl der Nutzungseinheiten ist unbeachtlich.
Wenn auch nur eine der Nutzungseinheiten mehr als 400 m² groß ist, fällt das Gebäude nicht mehr unter die Gebäudeklasse 4.
Zurück zur Übersicht