Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe) ZuFiSH Leistung

Leistungsbeschreibung

Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren des Kreises Stormarn erreichen Sie in folgenden Dienststellen/Büros:
(Termine nach Vereinbarung)

  • Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe
    Herr Günther, Tel.: 0 45 31 / 160 - 14 97
    Frau Birnbaum-Thiedemann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 16 16
  • Gerhardstraße 8, 22926 Ahrensburg
    (in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes - Klingelknopf „Kreis Stormarn“)
    Frau Stöhr, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 67
    Herr Gesthüsen, Tel.: 0 45 31 / 160 - 13 15
  • Biedenkamp 1 a, 21509 Glinde
    (in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes)
    Frau Engelmann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 37

oder über das Geschäftszimmer (siehe Servicestelle).

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren des Kreises Stormarn erreichen Sie in folgenden Dienststellen/Büros:
(Termine nach Vereinbarung)

  • Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe
    Herr Günther, Tel.: 0 45 31 / 160 - 14 97
    Frau Birnbaum-Thiedemann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 16 16
  • Gerhardstraße 8, 22926 Ahrensburg
    (in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes - Klingelknopf „Kreis Stormarn“)
    Frau Stöhr, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 67
    Herr Gesthüsen, Tel.: 0 45 31 / 160 - 13 15
  • Biedenkamp 1 a, 21509 Glinde
    (in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes)
    Frau Engelmann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 37

oder über das Geschäftszimmer (siehe Servicestelle).

Hilfe & Kontakt:

 

Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 210 Geschäftszimmer Soziale Dienste

Anschrift

Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe

Telefon

04531 160-1332

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Öffentliche Verkehrsmittel

Bahnhof/ZOB
Bus: -

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein

 

 

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Anschrift


24170 Kiel

Telefon

+49 431 988-0

Fax

+49 431 988-5416

Öffentliche Verkehrsmittel

Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

Parkplatzmöglichkeiten

Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein