Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten
Leistungsbeschreibung
Als Jugendgerichtshilfe berät die Jugendhilfe im Strafverfahren jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte sowie ihre Familien. Sie begleitet das gesamte Strafverfahren von den polizeilichen Ermittlungen bis zur möglichen Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören zum Beispiel die Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, die möglichen Folgen der Straftat sowie Datenschutz und Vertrauensschutz. Sie unterstützt bei Problemen in Schule, Beruf, Familie oder Freizeit und vermittelt Hilfsangebote.
Verfahrensablauf
Die Jugendgerichtshilfe wird regelmäßig durch die Polizei über die Einleitung der Ermittlungen informiert und nimmt ihre Aufgaben im gesamten weiteren Verfahren wahr. Sie begleitet Sie durch folgende Schritte:
- Grundsätzlich nimmt die Jugendgerichtshilfe mit Ihnen oder Ihren Erziehungsberechtigten Kontakt auf, sobald sie in das Verfahren einbezogen wird. Sie können sich aber auch jederzeit selbst an die Jugendgerichtshilfe wenden.
- Sobald der Kontakt hergestellt ist, führt die Jugendgerichtshilfe ein Erstgespräch mit Ihnen, um die Umstände der Straftat sowie Ihre persönliche, familiäre und soziale Situation zu klären.
- Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nimmt ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe teil, unterstützt Sie vor Ort und gibt Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, die Ihrer Situation gerecht werden.
- Im Fall Ihrer Verurteilung hilft die Jugendgerichtshilfe bei der Umsetzung der Maßnahmen, beispielsweise durch die Vermittlung sozialer Arbeitsstunden oder die Teilnahme an sozialen Trainingskursen. Erzieherische Maßnahmen können aber auch unabhängig von einer Verurteilung angeboten und durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt
Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren des Kreises Stormarn erreichen Sie in folgenden Dienststellen/Büros:
(Termine nach Vereinbarung)
- Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe
Frau Scheidweiler , Tel.: 0 45 31 / 160 - 14 97
Frau Birnbaum-Thiedemann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 16 16 - Gerhardstraße 8, 22926 Ahrensburg
(in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes - Klingelknopf „Kreis Stormarn“)
Frau Stöhr, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 67
Herr Gesthüsen, Tel.: 0 45 31 / 160 - 13 15 - Biedenkamp 1 a, 21509 Glinde
(in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes)
Frau Engelmann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 37
oder über das Geschäftszimmer (siehe Servicestelle).
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise - Kreis Stormarn
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren des Kreises Stormarn erreichen Sie in folgenden Dienststellen/Büros:
(Termine nach Vereinbarung)
- Mommsenstraße 11, 23843 Bad Oldesloe
Frau Scheidweiler, Tel.: 0 45 31 / 160 - 14 97
Frau Birnbaum-Thiedemann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 16 16 - Gerhardstraße 8, 22926 Ahrensburg
(in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes - Klingelknopf „Kreis Stormarn“)
Frau Stöhr, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 67
Herr Gesthüsen, Tel.: 0 45 31 / 160 - 13 15 - Biedenkamp 1 a, 21509 Glinde
(in den Räumen des Allgemeinen Sozialdienstes)
Frau Engelmann, Tel.: 0 45 31 / 160 - 35 37
oder über das Geschäftszimmer (siehe Servicestelle).
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 14 und 20 Jahre alt und gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt.
- Sie sind ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person und suchen Unterstützung im Verfahren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Eine Betreuung findet während des gesamten Verfahrens statt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Hilfe & Kontakt:
Kreis Stormarn - Fachdienst 21 - Soziale Dienste - 210 Geschäftszimmer Soziale Dienste
Anschrift
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon
04531 160-1332
Internetadresse
https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/soziale-dienste/index.html
Öffnungszeiten
Öffentliche Verkehrsmittel
Bahnhof/ZOB
Bus: -
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz
Anzahl Parkplätze: 20
Gebührenpflichtig: Nein
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Anschrift
24170 Kiel
Telefon
+49 431 988-0
Fax
+49 431 988-5416
Internetadresse
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Öffentliche Verkehrsmittel
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Parkplatzmöglichkeiten
Parkplatz Südeingang
Anzahl Parkplätze: 4
Gebührenpflichtig: Nein

